De TAIN Lübeck e.V.
Geleitweg 89, 23569 Lübeck, Tel. / Fax 0451 / 395834

Jurte

Materialpool und Beschaffungsstelle des de TAIN Lübeck e.V. 
K2, Geleitweg 89, 23569 Lübeck, Tel. 0451 / 395834 

Verleihbare Sachen und Kosten 

1 Kanu (3 Pers.) 
Grundpreis/ 20,- € ,    Tagespreise/ 10,- €,        je Woche/ ab 50,- € 

1 Kanu (4 Pers.) 
Grundpreis/ 25,- €,     Tagespreise/ 10,- €,        je Woche/ ab 60,- € 

1 Kanu (5 Pers.) 
Grundpreis/ 28,- €,     Tagespreise/ 10,- €,         je Woche/ ab 65,- € 

2 Kanus (6 Pers.) 
Grundpreise/ 30,- €,   Tagespreise/ 15,- €,         je Woche/ ab 75,- € 

1 Ruderboot (2 - 3 Pers. )1 
Grundpreis/ 20,- €,     Tagespreise/ 10,- €,         je Woche/ 50,- € 

Paddel, Bootswagen, Schwimmwesten und Bootstonnen kostenfrei 
Verleih auf Trailer oder Shuttleservice auf Anfrage und gegen Zuzahlung möglich 

1 Jurte 16 - 20 Personen 
Grundpreis/ 25,- €,    Tagespreise/ 10,- €,         Reinigung/ 40,- € 

2 + 1 Kothen 6 - 8 Personen 
Grundpreis/ 15,- €,    Tagespreise/ 5,- €,           Reinigung/ 25,- € 

4 Leichtzelte 2-3 Personen 
Grundpreis/ 10,- €,    Tagespreise/ 2,50 € ,       Reinigung/ 15,- € 

4 Isomatten 
Grundpreis/ 2,50 €,                                           pro Woche/ 2,50 € 

2 Einflammige Gaskocher 
Grundpreis/ 5,- €,     Tagespreise/ 5,- €,           pro Woche/ 10,- € 

1 Indiaca, Netz, Pfosten 
Grundpreis/ 1,- €,     Tagespreise/ 1,- €,           je Woche/ 5,- € 
Ersatzfedern werden nach Einkaufspreisen berechnet 

1 Turnier- Carrom 
Grundpreis/ 2,50 €,  Tagespreise/ 1,- €,           je Woche/ 5,- € 

1 Portabler Overheadprojektor 
Grundpreis/ 5,- €,    Tagespreise/ 5,- €,           je Woche/ 20,- € 

2 Fahrten- Gitarren 
Grundpreis/ 5,- €,    Tagespreise/ 2,5 €,          je Woche/ 12,5 € 


Grundpreise jeweils inklusive des 1. Nutzungstages ( wo angegeben der 1. Nutzungswoche ). Reinigungskosten, soweit Reinigung bei Abgabe notwendig. Ausleihbar solange Vorrat, Änderungen möglich. 
Lager- und Seminarfertigverpflegung Preise auf Anfrage. 

TAIN- Mitglieder und -Gruppen werden bei der Vergabe vorrangig behandelt. 

 


Verleih- und Mietbedingungen 

1. Vertragspartner 
Der TAIN- Support wird durch den Materialwart oder ein Mitglied des TAIN- Rates               ( Vorstand gem. § 32 BGB ) vertreten. 
Der Käufer oder Mieter wird Vertragspartner. Handelt er in Vertretungsmacht für einen Dritten, so werden beide Vertragspartner. 

2. Haftung für Vertragserfüllung und Mängel 
Der TAIN- Support stellt alle vorbestellten Materialien zum vereinbarten Zeitpunkt auf dem Gelände im Geleitweg 89, 23569 Hansestadt Lübeck. zur Verfügung oder benennt rechtzeitig einen anderen Übergabeort. 

Im Falle der Nichtbereitstellung haftet der Verein für alle notwendigen direkten Folgekosten einer Drittbeschaffung der Materialien. 

Der Ausleiher haftet persönlich für ordnungsgemäße Verwendung und termingerechte Rückgabe der Mietsache. 
Vertritt er Dritte, so haften beide als Gesamtschuldner. 
Er hat sich bei Abnahme der Sache von deren Mangelfreiheit zu überzeugen, der TAIN- Support haftet nicht für versteckte Mängel. 

Verschmutzung : 
Bei Verschmutzung der Mietsache hat der Mieter die Kosten der Reinigung, sowie die Transportkosten zur Reinigung zu tragen. 

Beschädigung : 
Bei kleineren und wirtschaftlich sinnvoll reparierbaren Schäden haftet der Mieter für die entstehenden Reparaturkosten, sowie die Transportkosten zur Reparatur. 
Bei größeren Schäden, bei denen eine Reparatur nicht im Verhältnis zum Restwert der beschädigten Sache steht oder im Falle, daß trotz einer Reparatur eine erhebliche Wertminderung an der Sache eintritt, hat der Mieter den Neupreis der Sache, nebst Beschaffungskosten, zu entrichten. 

Verlust : 
Bei Verlust einer Sache haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungspreises, sowie der Transportkosten zur K2 für die Sache. 

Verspätete Rückgabe : 
Im Falle einer verspäteten Rückgabe haftet der Mieter einer Sache in der Höhe des dann anfallenden Mietpreises des TAIN- Supports. Haftet der TAIN gegenüber einem Dritten auf 
Herausgabe der Sache und wird durch die verspätete Rückgabe schadensersatzpflichtig, so tritt der Entleiher in voller Höhe in diese Schadensersatzpflicht ein. 

3. Übergabeprotokoll 
Bei Übergabe wird ein Übergabeprotokoll über den Zustand der Mietsache gefertigt und von den Vertragsparteien gegengezeichnet. 
Bei Rückgabe wird ein Rückgabeprotokoll gefertigt und ebenfalls gegengezeichnet. 
Weicht der protokollierte Zustand bei Rückgabe negativ vom Übergabeprotokoll ab ( im Schadensfall ), so haftet der Mieter gemäß den obigen Bestimmungen. 

4. Zahlungsmodalitäten 
Der Preis für eine gemietete Sache ist bei Übergabe in bar oder binnen drei Tagen auf ein Konto des TAIN- Support zu leisten. 
Im Falle der Begleichung von Schäden ist der Betrag binnen drei Tagen nach Rechnungsstellung auf das Konto des TAIN- Support zu leisten. 
Für spätere Zahlungseingänge steht dem TAIN- Support eine Verzinsung in Höhe von Vier von Einhundert ( 4 % ) ab Fälligkeit zu. 

5. Gerichtsstand 
Gerichtsstand ist die Hansestadt Lübeck. 

6. Abschlußbestimmungen 
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen erwirkt keine Unwirksamkeit der Verleih- und Mietbedingungen im Übrigen. 


Der TAIN- Rat 
geltende Fassung Mai 2017