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Kinderschutzbund Schleswig-Holstein

Am 22.03.2012 hat der Landtag in Kiel( für Schleswig- Holstein ) eine
änderung im Paragraphen 47f der Gemeindeordnung beschlossen. Der Satz, der die Gemeinden verpflichtet, "ein geeignetes Verfahren" für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu entwickeln, wurde gestrichen.

Der Kinderschutzbund Schleswig-Holstein hält die Änderung des Paragraphen für einen gewaltigen Rückschritt bei den Mitwirkungsrechten von Kindern und Jugendlichen. "Ohne die Entwicklung geeigneter Verfahren ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf kommunaler Ebene faktisch gestorben", sagte Irene Johns, Vorsitzende des Kinderschutzbundes Schleswig-Holstein.

Das sei umso bedauerlicher, als Schleswig-Holstein bislang in dieser Hinsicht eine Vorreiterrolle in Deutschland gespielt habe. Wer auf die Entwicklung dieser Verfahren verzichte, verzichte damit letztendlich auch auf die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen.

Nach der UN-Kinderrechtskonvention haben die Kinder ein Recht auf Beteiligung

geändert am: 30.Juli 2017 21:36 Uhr

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